Pflegegrad & Bedarfsanalyse
In Deutschland wird zwischen 5 Pflegegraden (PG) unterschieden. Um den Pflegegrad ermitteln zu können, werden verschiedene Lebensbereiche von dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) begutachtet. Diese unterteilen sich in sechs Kategorien und fließen mit unterschiedlichen Gewichtungen in das Gutachten ein:
1. Mobilität
Hier wird beobachtet, inwieweit die Person in der Lage ist, sich selbstständig zu bewegen und ob sie von anderen Menschen abhängig ist. Dies bezieht sich nicht nur auf die Fortbewegung, sondern auf alle körperlichen Fähigkeiten, wie zum Beispiel Handbewegung, Positionswechsel im Bett, etc.
2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Die Konzentration bei dieser Kategorie liegt beim Verstehen und Reden. Erkennt die Person ihre Mitmenschen? Ist sie in der Lage, geplante Handlungen zu realisieren? Kommt sie in ihrer Umgebung zurecht? Dabei werden motorische Fähigkeiten nicht beachtet.
3. Psychische Problemlagen und Verhaltensweisen
An der Stelle werden Verhaltensauffälligkeiten in Augenschein genommen. Orientierungslosigkeit, Aggression gegenüber Mitmenschen und provokatives Verhalten sind unter anderem von Bedeutung. Die Verweigerung von pflegerischer Hilfe bis hin zu Wahnvorstellungen werden ebenfalls berücksichtigt.
4. Selbstversorgung
Diese Kategorie bezieht sich auf die Selbstständigkeit des Menschen. Hauptsächlich wird dabei die Pflege des eigenen Körpers erfasst, wie Duschen, Toilettengang und Nahrungsaufnahme.
5. Umgang mit therapie- und krankheitsbedingten Anforderungen
Ist die betroffene Person in der Lage, verschriebene Medikamente selbstständig aufzunehmen oder benötigt sie dabei Hilfe? Auch dies ist ein wichtiger Aspekt in der Einschätzung des Pflegegrades.
6. Alltagsleben
Zuletzt wird beachtet, ob die Person fähig ist, ihr Alltagsleben selbst zu gestalten. Dabei spielen auch soziale Kontakte eine wichtige Rolle.
Bei der Beobachtung werden die verschiedenen Punkte ermittelt und fließen in die Bewertung ein. Durch die Einschätzung des Gutachters, wird die Person in einen der fünf Pflegegrade eingestuft. Dabei werden die Pflegegrade in Punkten unterschieden[2]:
Pflegegrad 1 |
12,5 bis 27 Punkte |
Selbstständig, nur gering beeinträchtigt |
Pflegegrad 2 |
27 bis 47,5 Punkte |
Selbstständigkeit erheblich beeinträchtigt |
Pflegegrad 3 |
47,5 bis 70 Punkte |
Selbstständigkeit schwer beeinträchtigt |
Pflegegrad 4 |
70 bis 90 Punkte |
Selbstständigkeit schwerst beeinträchtigt |
Pflegegrad 5 |
90 bis 100 Punkte |
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, auf pflegerische Versorgung angewiesen |